Kirchgemeinde
Die Kirchgemeinde ist die staatskirchenrechtliche Seite des dualen Systems der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz.
Kirchgemeinde und Landeskirche
Die Kirchgemeinde und Landeskirche ist die staatskirchenrechtliche Seite des dualen Systems der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz.
Die Kirchgemeinde ist ein Teil der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau. Die Landeskirche ist eine selbstständige Körperschaft des kantonalen öffentlichen Rechts mit Sitz in Aarau. Die Landeskirche fördert und unterstützt die pastoralen Tätigkeiten der Römisch-Katholischen Kirche im Kanton Aargau, im Bistum Basel und in der Schweiz. Die Landeskirche unterstützt die Kirchgemeinden im Kanton bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Weitere Informationen zur Landeskirche finden Sie hier.
Die Kirchgemeinde
Die Kirchgemeinde ist eine selbstständige Körperschaft des kantonalen öffentlichen Rechts. und besteht aus allen innerhalb ihres Gebiets wohnhaften röm.-kath. Angehörigen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde bei Erreichen des 16. Altersjahres.
Die Organe der Kirchgemeinde sind:
- die Gesamtheit der Stimmberechtigten an der Urne
- die Kirchgemeindeversammlung
- die Kirchenpflege
- die Finanzkommission
Das oberste Organ sind die Stimmberechtigten an der Urne
An der Urne wird alle vier Jahre die Gesamterneuerungswahl der Kirchenpflege (Mitglieder und Präsidium) sowie der Mitglieder der Synode und die Neuwahl und die Wiederwahl der Pfarreileitung durchgeführt. Ebenso wird an der Urne über Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung abgestimmt, gegen die das Referendum zustande gekommen ist.
Die Kirchgemeindeversammlung
1 – 2 mal pro Jahr findet eine Kirchgemeindeversammlung statt, in der die anwesenden stimmberechtigten Kirchgemeindemitglieder über traktandierte Geschäfte abstimmen wie z.B. Reglemente, Voranschlag und Steuerfuss, Rechnung und Verpflichtungskredite. Alle Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung unterliegen einem fakultativen Referendum. Die Kirchgemeindeversammlung ist öffentlich.
Kirchenpflege
Die Kirchenpflege ist das Führungsgremium der Kirchgemeinde und vertritt sie nach innen und aussen. Die Mitglieder der Kirchenpflege werden an der Urne von den Kirchgemeindemitgliedern für jeweils eine Amtsperiode von 4 Jahren gewählt. Ersatzwahlen finden an der Kirchgemeinde-versammlung statt. Sie besteht aus fünf bis fünfzehn Personen und wird von einer Präsidentin oder einem Präsidenten geleitet. Die Pfarreileitung (eine Gemeindeleiterin oder ein Gemeindeleiter) ist von Amtes wegen Teil der Kirchenpflege.
Die Kirchenpflege als leitendes Organ in der Kirchgemeinde hat viele Aufgaben, damit die Pfarrei, die pastorale Seite im Dualen System wirkungsvoll und effizient arbeiten kann. Dazu gehören insbesondere:
Personalwesen
Personalverantwortung für das Kirchgemeindepersonal, (Kirchenmusik, Sakristanendienst, Blumenschmuck, Reinigung und Hauswartung) von der Rekrutierung bis zum Austritt. Im Pastoralraum Möhlinbach wurde die Personalverantwortung für Seelsorge, Katechese und Administration an den Vorstand des Zweckverband delegiert.
Finanzverwaltung
Verwaltung und Überwachung der Finanzen. Erstellung eines jährlichen Budgets, der Rechnung sowie Budgets für Projektanträge.
Liegenschaften
Unterhalt und Verwaltung der verschiedenen Liegenschaften, Gebäude oder Mobilien der Kirchgemeinde.
Organisatorische Belange
Vorbereitung der Kirchgemeindeversammlung und Vollzug der Beschlüsse, welche die Kirchgemeindemitglieder an der Urne oder an der Kirchgemeindeversammlung getroffen haben. Führen eines Kirchgemeindearchives und Protokollführung. Zur Verfügungstellung von organisatorischen Tools und Hilfsmittel damit die Pfarrei, die pastorale Seite im Dualen System wirkungsvoll und effizient arbeiten kann.
Öffentlichkeitsarbeit
Information und Kommunikation innerhalb der Kirchgemeinde, der Pfarrei, den Pfarreivereinen und dem Seelsorgeteam, aber auch gegen Aussen. Förderung und Unterhalt der Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Gruppierungen in den Gemeinden und der Region.
Die Kirchenpflege organisieren sich selbst. Die Aufgaben der Kirchenpflege werden meist in Ressorts gegliedert und den Mitgliedern entsprechend ihrer Fähigkeiten zugeteilt.
Für die Erledigung Ihrer vielfältigen Aufgaben oder für spezielle Projekte kann sie Kommissionen und Arbeitsgruppen einsetzen.
Möhlin
Matthias Burkhardt
Vorstand Zweckverband, Präsidium
Kirchenpflege Möhlin, Präsidium
079 596 21 31
E-Mail
Marlise Meyer
Vorstand Zweckverband, Aktuariat
Kirchenpflege, Aktuariat/Kontakt Vereine u. Gruppierungen
079 555 81 68
E-Mail
Edith Keller
Kirchenpflege, Ressort Öffentlichkeitsarbeit/Kontakt Vereine u. Gruppierungen
079 252 74 79
E-Mail
Zeiningen
Roman Waldmeier
Vorstand Zweckverband, Ressort Finanzen
Kirchenpflege Zeiningen, Ressort Finanzen
Corinne Ruflin
Kirchenpflege, Aktuariat
Eliane Wunderlin Rüfenacht
Kirchenpflege, Ressort Katechese u. Jugendarbeit
Verantwortliche Adventsfenster
Verantwortliche Sternsinger
Verantwortliche Ministranten
Zuzgen
Wegenstetten-Hellikon
Nicole Bamert
Vorstand Zweckverband, Vizepräsidium
Kirchenpflege Wegenstetten-Hellikon, Präsidium
Michael Schreiber
Finanzverwaltung
Der Finanzverwalter ist für das Führen der Finanz- und Lohnbuchhaltung zuständig und hilft bei der Budgeterstellung mit. Zudem berät er die Kirchenpflege bei Finanzfragen.
Möhlin / Zuzgen / Wegenstetten-Hellikon
Markus Sacher
Finanzverwalter Pastoralraum, Möhlin, Zuzgen, Wegenstetten-Hellikon
062 873 22 80
079 768 09 35
E-Mail
Zeiningen
Finanzkomission
Die Finanzkommission wird von den Kirchgemeindemitgliedern an der Kirchgemeindeversammlung gewählt. Die Finanzkommission besteht aus drei bis fünf Mitgliedern
Aufgaben:
- Sie prüft die Jahresrechnung, Kreditabrechnungen und das Budget der Kirchgemeinde und gibt an der Kirchgemeindeversammlung Empfehlungen dazu ab.
- Auf Wunsch der Kirchenpflege oder aufgrund eines Beschlusses der Kirchgemeindeversammlung kann die Finanzkommission weitere Geschäfte prüfen.
- Die Finanzkommission bildet bei Urnenwahlen zusammen mit den Stimmenzählenden das Wahlbüro. Das bedeutet, sie nimmt die Kandidaturen entgegen und zählt die Stimmen aus.
- Für die Finanzkontrolle des Zweckverbandes Pastoralraum ist zudem jeweils ein Mitglied jeder Finanzkommission der vier angeschlossenen Kirchgemeinden in der Kontrollstelle des Zweckverbandes.
Möhlin
Priska Wegmann
Finanzkommission Kirchgemeinde, Mitglied
Zeiningen
Zuzgen
Christian Bagdons
Finanzkommission Zweckverband, Mitglied
Finanzkommission Kirchgemeinde Zuzgen, Präsidium
Renata Waldner
Finanzkommission Kirchgemeinde, Mitglied
Wegenstetten-Hellikon
Simon Jenzer
Finanzkommission Kirchgemeinde, Präsidium
Nadja Soder-Wendelspiess
Finanzkommission Zweckverband, Mitglied
Finanzkommission Kirchgemeinde Wegenstetten-Hellikon, Mitglied
061 871 00 93
079 348 76 55
E-Mail
Adolf Mösch
Kirchgemeinde, Mitglied Finanzkommission
Synodale
Die Synode der Römisch-Katholischen Landeskirche im Aargau umfasst 150 Mitglieder (sogenannte Synodale). Sie ist sozusagen das “Parlament” der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau. Die Synodalen werden als Vertreterinnen und Vertreter einer Kirchgemeinde durch deren Stimmberechtigten für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
Jede Kirchgemeinde ist mit mindestens einem Synodalen vertreten. Weitere Sitze werden den Kirchgemeinden entsprechend der Zahl ihrer Konfessionsangehörigen zugeteilt. Die Synode versammelt sich zweimal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung. Diese finden jeweils am zweiten Mittwoch im Juni und November statt. Die Vorsynoden finden in der Regel zwei Wochen vor den Synodensitzungen statt, an einem Dienstag oder Mittwoch. Die Synode hat folgende Aufgaben:
- Wahlen von Kirchenrat, Büro der Synode, Geschäftsprüfungskommission, Rekursgericht und den beiden Diözesanabgeordneten
- Änderungen des Organisationsstatuts
- Erlass von Vorschriften und Richtlinien zu Fragen der Finanzen, Wahlen und Besoldungen
- Oberaufsicht über die Verwaltung der Landeskirche und der Kirchgemeinden
- Beschlüsse zu Budget, Jahresrechnung, Krediten und Genehmigung des Jahresberichts, Genehmigung von Veränderungen im Bestand von Kirchgemeinden